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Wir können je nach Bedarf bei Ihrer Veranstaltung eine Langzeit oder Kurzzeit Schallpegelmessung/Überwachung samt elektronischem und ausgedruckten Messprotokoll erstellen.

 

  • Dabei halten wir uns an die im Rahmen der deutschen Gesetzgebung geltenden Schallpegel für Veranstaltungen nach DIN 15905-5.
  • Um Pegelüberschreitunen zu vermeiden und rechtzeitig eingreifen zu können messen und überwachen wir stetig die einzuhaltenden Pegel (auch an mehreren Positionen).
  • Bevor es zu Klagen durch Anwohner oder Konzertbesucher kommt kann man so gezielt und rechtzeitig duch Verringerung der Lautstärkepegel für Abhilfe sorgen.
  • Dies stellt einen wirksamen gesundheitlichen Schutz vor Überlastung des Gehörs des Publikums dar.

 

Fragen Sie uns gerne für ihre Veranstaltung an.  Wir unterbreiten ihnen gerne ein schriftliches Angebot.

 

Martin Ehlert
Sachverständiger für Schallpegelmessung bei Veranstaltungen 

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